Bitte beachten SieIm Zusammenhang mit der Darstellung medizinischer Behandlungsmethoden stellt die deutsche Rechtsprechung strenge Anforderungen an Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen. Dem Bundesgerichtshof zufolge kann ein hinreichender wissenschaftlicher Wirksamkeitsbeleg von medizinischen Behandlungsmethoden in der Regel nur erfolgen durch eine randomisierte, Placebo-kontrollierte Doppelblindstudie mit adäquater statistischer Auswertung, die durch Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen worden ist (BGH 2013, Az. I ZR 62/11). Eine solche Studie liegt bezüglich der Lasertherapie meines Wissens bisher nicht vor bzw. ein Erfolg der Lasertherapie kann ausdrücklich nicht garantiert werden!
In der Medizin wird Lasertechnik seit Mitte der 1960er Jahre eingesetzt. Laserstrahlen sind monochromatisches, kohärentes Licht, das grundsätzlich in unterschiedlichen Wellenlängen und Energiestärken therapeutisch genutzt werden kann.
In Rehamedizin und Orthopädie kommen in der Regel sogenannte low-level-Laser (Synonyme: Softenergielaser, Kaltlichtlaser, Laser-Photo-Therapie) zum Einsatz. Auch wir verwenden einen derartigen Niedrigenergielaser der Klasse 3B, Typ Modulas Touch von schwa-medico, mit kontinuierlichen (= CW) Läserwellen im (unsichtbaren) Infrarot-Bereich (ca. 750 - 1000 nm) und Energiestärken bis ca. 960 mW. Im Gegensatz dazu erreichen Impuls- bzw. Hochenergielaser-Geräte Wirkintensitäten um das 1000-fache (= bis etwa 50 Watt).
Wirkungsweise
Es wird angenommen, dass Laserlicht in den Mitochondrien der Zellen photochemische Prozesse in Gang, bei denen letztlich die Synthese und Aktivierung des körpereigenen molekularen Energieträgers ATP (= Adenosin-Tri-Phosphat) angeregt werden soll. Schmerzen können reduziert, die Wundheilung und Regeneration beschleunigt, der Stoffwechsel stimuliert und eine Entzündungshemmung induziert werden durch eine mutmaßliche Aktivierung des Immunsystems sowie Anregung unspezifischer Abwehrzellen. Die Energiestärke unseres Laser-Gerätes liegt unterhalb der menschlichen Wahrnehmungsschwelle, durchdringt die Gewebsschichten potentiell sehr schonend und kann dann auch in tiefer gelegenen Körperarealen wirken. Es sind nur kurze Behandlungszeiten erforderlich, die Laserbehandlung ist nicht-invasiv und eine Schmerzlinderung kann bereits kurzfristig erreicht werden. Unser Niedrig-Energie-Laser erlaubt die zeitgleiche Anwendung einer Punktdiode (z.B. am einzelnen Fingergelenk) und einer Flächensonde (z.B. Sprunggelenk).
Anwendungsgebiete
- Arthrose (vor allem kleinerer Gelenke wie Finger, Hand-/Sprunggelenk, Hand-/Fußwurzel)
- Muskel-/Sehnenscheidenentzündungen wie Tennis-/Golferellenbogen, Achillodynien
- Sportverletzungen, Zerrungen, Verstauchungen (z.B. Patellaspitzensyndrom)
- Schmerzhafte Muskelverspannungen (z.B. HWS- und LWS-Syndrom)
- Rheuma
- Wundheilungsstörungen / Hautveränderungen wie Schuppenflechte / Narben
Nebenwirkungen/Kontraindikation
Die low-level-Lasertherapie ist schmerzfrei und äußerst risikoarm. Sie eignet sich deshalb auch für Kinder und schmerzempfindliche Patienten/-innen oder ergänzend bzw. anstelle von klassischer TCM-Akupunktur. Zum Schutz der Augen vor Netzhaut-Schäden müssen Therapeut und Patient/-in spezielle Laserschutzbrillen tragen, es sollte dennoch nicht direkt in den Laserstrahl geblickt werden! Nicht zur Anwendung kommt die Laserbehandlung bei Schwangeren, an den kindlichen Wachstumsfugen, über endokrinen Drüsen und Geschlechtsorganen, bei Krebserkrankungen, hochfloride-entzündlichen Wunden und Sonnen-Allergikern.
Behandlungsablauf
Je nach Indikation und Größe/Ausdehnung des zu behandelnden Muskel-Gelenk-Areals verwenden wir eine Punktlaserdiode (bis ca. 150 mW) und/oder eine Flächenlasersonde (bis ca. 950 mW Leistung). Zur Wirkverstärkung wird vorher meist eine wärmende Salbe im Behandlungsgebiet aufgetragen. Die Laserbehandlung selbst dauert ca. 5 min. und wird in der Regel als Serie von 6 Sitzungen 2x wöchentlich angeboten.
Behandlungskosten
Die orthopädische Lasertherapie ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen! Nach Einzelfallentscheidung werden die Behandlungskosten bei Privatpatienten/- innen übernommen. Gemäß Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Position 538 + 567, werden Ihnen 17,55€ pro Sitzung (= 105,30€ á 6er-Serie) in Rechnung gestellt, für eine zeitgleiche Kombination aus Punkt- und Flächenlaser 26,70€ pro Sitzung (= 160,20€ á 6er-Serie).