Bitte beachten SieIm Zusammenhang mit der Darstellung medizinischer Behandlungsmethoden stellt die deutsche Rechtsprechung strenge Anforderungen an Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen. Dem Bundesgerichtshof zufolge kann ein hinreichender wissenschaftlicher Wirksamkeitsbeleg von medizinischen Behandlungsmethoden in der Regel nur erfolgen durch eine randomisierte, Placebo-kontrollierte Doppelblindstudie mit adäquater statistischer Auswertung, die durch Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen worden ist (BGH 2013, Az. I ZR 62/11) Solche Studien liegen sicherlich nicht bezüglich aller vielfältiger Naturheilverfahren vor bzw. ein Erfolg der naturheilkundlichen Therapien kann nicht ausdrücklich garantiert werden !