Interventionelle Schmerztherapie

Bitte beachten Sie: Gemäß ärztlicher Berufsordnung, dem Heilmittelwerbegesetz (v.a. §3 HWG) und dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) ist Ärzten/-innen insbesondere anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung verboten. In diesem Zusammenhang stellt die deutsche Rechtsprechung strenge Anforderungen an Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen zur Darstellung medizinischer Behandlungsmethoden. Dem Bundesgerichtshof zufolge kann ein hinreichender wissenschaftlicher Wirksamkeitsbeleg von medizinischen Behandlungsmethoden in der Regel nur erfolgen nach bestimmten, durch die Rechtsprechung definierten, konkretisierten und wissenschaftlich hierzulande erwiesenen Maßstäben (= randomisierte, Placebo-kontrollierte Doppelblindstudie) mit adäquater statistischer Auswertung, die durch Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen worden ist (BGH 2013, Az. I ZR 62/11). Der nachfolgende Text wurde dahingehend juristisch geprüft und nicht beanstandet. Dennoch weise ich ausdrücklich darauf hin, dass ein Erfolg der interventionellen Schmerztherapie bzw. radiologisch-gestützter Infiltrationen nicht mit Sicherheit garantiert werden kann!

Schmerzen an Hals-, Brust- oder Lendenwirbelsäule können unter anderem durch eine Kapselreizung der kleinen bzw. Zwischenwirbelgelenke (= Facettgelenke) z.B. infolge deren Verschleißerkrankung (= Spondylarthrose) entstehen sowie durch Kompression von Spinalnerven(wurzeln) beispielsweise bei Bandscheibenvorwölbungen (= Protrusionen) oder –Vorfällen (= Prolaps). Teilweise kommt es zu ausstrahlenden Beschwerden in Arme/Beine oder ggf. neurologischen Ausfallerscheinungen wie Sensibilitätsstörungen oder motorischen Defiziten/Lähmungen. In diesen Fällen kann es erforderlich werden, therapeutische, radiologisch-gestützte Infiltrationen durchzuführen. Dabei werden in der Regel sog. Lokalanästhetika (= örtlich wirksame Schmerz- und Betäubungsmittel) verwendet, eventuell kombiniert mit einem entzündungshemmenden Medikament wie Kortison und/oder pflanzlichen Wirkpräparaten (= Phytotherapeutika). Diese werden dann unter Computertomographie (= CT) bzw. unter (mobilem) Röntgen-Bildwandler gezielt an den/die betroffene(n) Nerven bzw. Wirbelgelenke injeziert mit dem Ziel einer lokalen Abschwellung, Entzündungshemmung und Schmerzreduktion.

Um möglichst eine stationäre bzw. gar operative Mit-/Weiterbehandlung vermeiden zu helfen, und die interventionelle Schmerztherapie ambulant wie KV-rechtsgültig anbieten zu können, eingebettet in ein multimodales Behandlungskonzept inklusive schmerztherapeutischer Indikationsüberprüfung, begleitenden krankengymnastisch-ergotherapeutischen Anwendungen und bedarfsabhängigen ordnungstherapeutisch-verhaltensmodifizierenden Maßnahmen, überweise ich dafür regelmäßig und beispielhaft an Herrn I. Istaitih, Arzt für Neurochirurgie & Wirbelsäulentherapie/Dortmund-Hombruch, an die ärztlichen Kollegen*innen der Chirurgie/Sportmedizin am Knappschaftskrankenhaus Dortmund-Brackel oder zum Grönemeyer-Institut für Mikrotherapie in Bochum. Für nähere Details etwa zu Ablauf, Prognose, potentiellen Nebenwirkungen, Kontraindikationen und Therapiealternativen sprechen Sie uns bitte während Ihres Sprechstundentermins an.

 

Praxis Dr. Jürgen Müller

Facharzt für Physikalische
und Rehabilitative Medizin,
Orthopädie, Chirotherapie,
Sportmedizin, Akupunktur,
Physikalische Therapie,
Naturheilverfahren

Brechtener Str. 57-59
44536 Lünen
Tel. (0231) – 288 920 40
Fax (0231) – 288 920 44

Sprechzeiten

Mo, Di, Do
8.00 – 12.00 Uhr  und 14.00 – 17.00 Uhr
Mi, Fr

8.00 – 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

 

www.dr-mueller-brambauer.de
info@dr-mueller-brambauer.de

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