Für mein Fachgebiet der Physikalischen und Rehabilitativen Medizin ist Kassenarzt-rechtlich die Einrichtung von Notfall-Sprechzeiten nicht vorgesehen, und wir sind deshalb grundsätzlich als Terminpraxis organisiert.
Selbstverständlich sind wir immer bemüht, bei hochakutem orthopädischem Behandlungsbedarf einen zeitnahen Termin bei mir „einzuschieben“.
Unabdingbare Voraussetzungen dafür sind:
• Sie sind bei mir Stamm- bzw. sogenannte/-r Altpatient:in. Für NeupatientInnen kann ich diese Kulanzregelung leider nicht anbieten.
• Ihre Erkrankung darf maximal 10 Tage vorbestehen und nicht bereits auswärts fachärztlich chirurgisch, orthopädisch und/oder rehamedizinisch anbehandelt worden sein.
• der Notfall muss ärztlich definiert sein, d.h. durch (telefonische) Vorankündigung Ihrer Hausarztpraxis, per ärztlich-personalisierter Rehamedizin-Notfallüberweisung (unter der Angabe „Notfall“ und meiner Betriebsstätten-Nr. 186324100) oder über den Terminvermittlungsservice der KVWL. Ich bitte daher um Ihr Verständnis, dass ich die sicherlich nachvollziehbare, aber subjektive Notfalldefinition meiner Patientinnen und Patienten hier nicht vorrangig akzeptieren kann.
Vorsorglich darf ich aber darauf hinweisen, dass ich Patientinnen und Patienten mit festem Sprechstundentermin, auf den diese ggf. schon längere Zeit warten, grundsätzliches Behandlungsvorrecht einräume. Ich bitte außerdem um Ihr Verständnis, dass ich unter diesen Umständen nur eine ärztliche Notfalltherapie anbieten- und keine Garantie dafür geben kann, dass Patientinnen/Patienten ohne festen Termin noch am gleichen Tag - geschweige denn umgehend ohne Wartezeiten - behandelt werden können.
Ich rate deshalb grundsätzlich dazu, zunächst Ihre/-n Hausarzt/Hausärztin aufzusuchen. Sollte dort festgestellt werden, dass ein primär hausärztliches Vorgehen nicht (mehr) ausreichend- und meine umgehende fachärztliche Mit- und Weiterbehandlung erforderlich ist, kann/darf gerne nach o.g. Notfallregelung vorgegangen werden.