Radiale Stoßwellentherapie (RSWT)

Bitte beachten Sie: Gemäß ärztlicher Berufsordnung, dem Heilmittelwerbegesetz (v.a. §3 HWG) und dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) ist Ärzten/-innen insbesondere anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung verboten. In diesem Zusammenhang stellt die deutsche Rechtsprechung strenge Anforderungen an Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen zur Darstellung medizinischer Behandlungsmethoden. Dem Bundesgerichtshof zufolge kann ein hinreichender wissenschaftlicher Wirksamkeitsbeleg von medizinischen Behandlungsmethoden in der Regel nur erfolgen nach bestimmten, durch die Rechtsprechung definierten, konkretisierten und wissenschaftlich hierzulande erwiesenen Maßstäben (= randomisierte, Placebo-kontrollierte Doppelblindstudie) mit adäquater statistischer Auswertung, die durch Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen worden ist (BGH 2013, Az. I ZR 62/11). Der nachfolgende Text wurde dahingehend juristisch geprüft und nicht beanstandet. Dennoch weise ich ausdrücklich darauf hin, dass ein Erfolg der Stoßwellentherapie nicht mit Sicherheit garantiert werden kann!

Stoßwellen sind energiereiche Wellen bzw. Schallimpulse, die elektromagnetisch, pizoelektrisch (= kristalline Schwingungen) oder elektromagnetisch induziert werden. Eine ionisierende Strahlenbelastung wie z.B. bei der Röntgentiefenbestrahlung entsteht nicht.

 

Wirkungsweise:

Die radiale Stoßwellentherapie (= RSWT) ist ein Verfahren der sog. extrakorporalen Stoßwellenbehandlung. Die Energiepulse entstehen extra-korporal (d.h. außerhalb des Körpers eines/r Patienten/in) und werden mechanisch erzeugt, indem ein mittels Druckluft beschleunigtes Projektil auf den der Haut aufliegenden Geräte-Applikator geschleudert wird. Der hierbei entstehende „Aufprallimpuls“ wird dann über ein Verbindungsmedium – wir verwenden Ultraschallgel – als kugelförmige (also radiäre/radiale) Druckwelle in tiefere Gewebsschichten geleitet. Im Gegensatz zur ESWT entsteht bei der RSWT kein klassischer Stoßwellenfokus, d.h. die höchste Energiestärke besteht an der Körperoberfläche, es findet keine sog. „Druckwellenaufteilung“ statt. Die RSWT wirkt also mit zunehmender Eindring- und Gewebetiefe weniger effektiv, die radiale Stoßwellenapplikation auf das Gewebe ist dafür aber vergleichsweise schonender.

Anwendungsgebiete:

Die Stoßwellentherapie hat ihren Ursprung in der Behandlung von Gallen- und/oder Nierensteinleiden. In meiner orthopädisch-rehamedizinischen Praxis kommt sie heute vorrangig bei entzündlich-chronifizierten Weichteil- und Knochenerkrankungen zum Einsatz:

  • Tendinitis calcarea vor allem der Schultern (= „Kalkschulter“)
  • Plantarfasciitis (= „Fersensporn“)
  • Knochenheilungsstörungen (z.B. verzögerte Fraktur- oder Endoprotheseneinheilung)
  • Achillessehnenbeschwerden (= Achillodynie /Achillotendopathie)
  • Epicondylopathien (= „Tennis- und/oder Golferellenbogen“)
  • Patellaspitzensyndrom (= Reizung der Kniescheibensehne)
  • Bursitis trochanterica (= Schleimbeutelentzündung an der Hüftaußenseite)

Nebenwirkungen / Kontraindikationen:

Die Stoßwellentherapie gilt – bei einer hohen Erfolgsrate – grundsätzlich als sehr nebenwirkungsarm. Sie ist nicht vollständig schmerzfrei, aber in aller Regel ohne Anästhesie (= örtliche Betäubung oder gar systemische Narkose) möglich. Nach meiner Erfahrung ist die RSWT nicht angezeigt bei akuten bakteriellen, viralen oder Pilzinfekten, malignem (= bösartigem) Tumorleiden, über offenen, nicht verheilten Haut- u./o. Wunddefekten sowie im direkten Wirkbereich von implantierten elektronischen Geräten (z.B. Herzschrittmacher, Kardiodefibrillator, SCS-System). Eine Stoßwellenbehandlung bei liegenden Gelenkendoprothesen kann ebenso möglich sein wie der Einsatz unter laufender Antikoagulation mit Marcumar oder sog. NOAKs, wobei hierbei das Risiko von oberflächlichen Blutungen (= Hämatomen) mit konsekutiven Infekten bzw. operativem Revisionsbedarf in der Regel entsprechend erhöht ist.

Behandlungsablauf:

Im Allgemeinen führe ich in meiner Praxis 4 RSWT-Sitzungen im Wochenabstand mit einer Therapiedauer von jeweils ca. 5-10 Minuten durch. Die Behandlungen werden meist zwar als unangenehm bzw. (leicht) schmerzhaft empfunden, die Stoßwellenintensität kann allerdings individuell eingestellt und bei Bedarf heruntergeregelt werden, so dass eine örtliche- oder gar Vollnarkose in der Regel nicht erforderlich wird. Ein anzunehmender Wirkeffekt nach einer Stoßwellentherapie lässt sich teils erst 1-3 Monate nach Ende der RSWT-Behandlungsserie abschließend beurteilen!

Behandlungskosten:

Die Radiale Stoßwellentherapie gehört grundsätzlich nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Seit Januar 2019 werden die anfallenden Kosten von Ihr allerdings anteilig und ausschließlich für bis zu 3 Sitzungen bei Fasciitis plantaris (= „Fersensporn“) übernommen. Als generell GKV-finanziertes Alternativverfahren – allerdings mit hoher ionisierender Strahlenbelastung von meist 3-6 Gray - steht z.B. die Röntgen-Tiefenbestrahlung zur Verfügung. Bei Privat- (und Beihilfe)versicherten werden die Stoßwellentherapiekosten oft, abhängig von Indikation, verwendetem SWT-Verfahren und Anzahl der Sitzungen, ganz oder zumindest teilweise übernommen. Neben einer einmaligen Beratungs- und Untersuchungsgebühr von 21,44€ stellen wir Ihnen pro RSWT-Sitzung nach GOÄ-Position 302 einen Betrag von 51,-€ (d.h. für eine 4er RSWT-Serie insgesamt 225,44€) in Rechnung abzüglich bis zu 3 x 26,73€ (= 80,19€) bei vorliegender Stoßwellenindikation bzw. Diagnose einer Plantarfasciitis/Fersensporn.

Praxis Dr. Jürgen Müller

Facharzt für Physikalische
und Rehabilitative Medizin,
Orthopädie, Chirotherapie,
Sportmedizin, Akupunktur,
Physikalische Therapie,
Naturheilverfahren

Brechtener Str. 57-59
44536 Lünen
Tel. (0231) – 288 920 40
Fax (0231) – 288 920 44

Sprechzeiten

Mo, Di, Do
8.00 – 12.00 Uhr  und 14.00 – 17.00 Uhr
Mi, Fr

8.00 – 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

 

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